
09.06.25 –
Der Magistrat wird an die Beantwortung von V 1128 (2025) erinnert und zusätzlich aufgefordert,
1. für die Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Bestandsbaus an der Seilerstraße 36, der künftig als Außenstelle der Julius-Leber-Schule genutzt werden soll, das Wallservitut einzuhalten.
2. zu prüfen und berichten, wo auf dem Areal die Erweiterung im Einklang mit dem Wallservitut geplant und umgesetzt werden soll.
Begründung:
Mit der M 163 (2023) wurde die Sanierung und Erweiterung der künftigen Außenstelle der Julius-Leber-Schule beschlossen und das entsprechende Budget bewilligt. Diese liegt wie das Hauptgebäude in den Wallanlagen an der Grenze des Wallservituts, das die Grünanlagen schützt und für dessen Einhaltung der Ortsbeirat sich stets eingesetzt hat. Ein Eingriff in das Wallservitut ist nur aufgrund eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung möglich, der aber in der M 163 nicht aufgeführt ist. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass der Magistrat das Servitut und die Grünanlagen nicht antastet. Darin möchte der Ortsbeirat den Magistrat bestärken. Hierzu besteht ein Informationsbedarf, wo die Erweiterung konkret stattfinden soll.
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