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09.09.21 –
Der Magistrat wird aufgefordert, in der Hafenstraße vor der Kita mit der Hausnummer 9 die Stellplätze mit eingeschränktem Halteverbot mit dem Zusatzschild „Bei Zuwiderhandlung wird abgeschleppt“ zu versehen und verbotswidrig geparkte Fahrzeuge (sogenannte Dauerparker) engmaschiger zu kontrollieren bzw. abschleppen zu lassen.
Begründung:
Vor der Kita in der Hafenstraße befinden sich vier Stellplätze auf dem Seitenstreifen mit dem Verkehrszeichen VZ 286-10 eingeschränktes Halteverbot mit dem Zusatzschild „MO-FR 7-17 Uhr auf dem Seiten-streifen“. Die Parkplätze sind für Eltern gedacht, die ihre Kinder zur Kita bringen und abholen und dort nur kurzzeitig parken. Nach Beobachtung von Anwohnenden werden die Stellplätze jedoch häufig von Handwerkerfahrzeugen mit Sondergenehmigung oder Dauerparkern belegt, weshalb Eltern ihre PKW teilweise auf dem Radweg abstellen. Das wiederum gefährdet alle Verkehrs-teilnehmenden.
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