02.05.22 –
Die Stadt Frankfurt hat eine Fürsorgepflicht gegenüber den Stadttauben. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:
Begründung:
Die bisherige Kommunikation und Information der Stadt Frankfurt zu Stadttauben ist vielfach falsch und unvollständig sowie in Bezug auf wissenschaftliche und rechtliche Erkenntnisse nicht auf dem aktuellen Stand. Die Stadt Frankfurt negiert dabei ihre Verantwortung für die Stadttauben. Der Mensch hat eine Fürsorgepflicht, da er die Stadttaube als „multifunktionales Haustier“ zielgerichtet mit ihren heutigen Eigenschaften gezüchtet hat (Brutzwang, Ortstreue, Zutraulichkeit). Die Stadttaube hat diesbezüglich genetisch auch keinerlei Gemeinsamkeit mit wilden Tauben.
Die stadteigene Website beinhaltet kaum sinnvolle Informationen, sondern bietet fragwürdige Zahlen zur Taubenpopulation und tendenziöse Meinungen. Zudem ist die Behauptung falsch, dass Stadttauben „Wildtiere“ wären. Weiterhin wird die Behauptung bemängelt, dass es eine „Überpopulation“ geben würde und dass es ein „Fakt“ wäre, dass dies zu einem „Problem“ geworden ist. Solche Aussagen sind populistisch und halten einer wissenschaftlichen und rechtlichen Betrachtung nicht Stand.
Als positives Beispiel dient die Stadt Wiesbaden, die auf Ihrer Homepage nützliche Informationen bietet, z.B. dass Stadttauben keine „Wildtiere“ sondern „domestizierte Haustiere“ sind.
Links:
Website der Stadt Frankfurt:
Website der Stadt Wiesbaden:
www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/umwelt/natur-landschaft/pflanzen-tiere/stadttaubenprojekt.php
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