23.09.23 –
Der Magistrat wird aufgefordert, die geltende Parkregelung in der Cordierstraße in der Friedrich-Ebert-Siedlung so zu verändern, dass die Gehwege dauerhaft freigehalten werden. Dazu soll in Fahrtrichtung links Längsparken eingerichtet und entsprechend beschildert werden. Rechts kann weiterhin auf der Fahrbahn entlang des Gehwegs gehalten werden. Parken auf dem Gehweg ist nicht erlaubt.
Begründung:
In der Cordierstraße gilt in Fahrtrichtung rechts ein Parkverbot, welches speziell in den Abend- und Morgenstunden, aber in letzter Zeit auch vermehrt tagsüber nicht beachtet wird. PKW parken wegen des engen Fahrbahnprofils halb auf dem Gehweg. Dies führt dazu, dass der Gehweg für Fußgehende nur eingeschränkt benutzbar ist. Eine Nutzung im Rollstuhl oder mit Kinderwagen ist nicht möglich.
In Fahrtrichtung links sind schräge Parkbuchten markiert. Hier ragen die abgestellten PKW teilweise so weit in den Gehweg hinein, dass auch dieser kaum bis gar nicht nutzbar ist.
Messungen von Anwohnenden in der Cordierstraße haben ergeben, dass die Fahrbahnbreite im Schnitt bei 3,60m liegt und der Gehweg auf beiden Seiten lediglich eine Breite von 0,90m bis 1,10m aufweist. Zusätzlich befinden sich auf dem rechten Gehweg Einschränkungen durch Stromkästen und Ablagerungen wie Sperrmüll.
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