02.02.21 –
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zusätzlich zu den unter III b) und der Begründung unter 3. (Verpflanzung / Neupflanzung / Ersatzpflanzung) aufgeführten 2 Ersatzpflanzungen 4 weitere Bäume im Geltungsbereich des Bebauungsplans 826 oder in unmittelbarer Nachbarschaft pflanzen und dauerhaft pflegen zu lassen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den zu vereinbarenden Ausgleichszahlungen.
Begründung:
Das Gallus und insbesondere das Europaviertel weisen deutlich zu wenig Grün auf. Durch ständige Fällungen und sich daraus erfolgenden Nachpflanzungen verjüngt sich der Baumbestand dramatisch. Ältere Bäume spenden wesentlich mehr Schatten und sind effektivere Luftverbesserer. Um die Fällungen von zwei rund 40 Jahren alten Bäumen mindestens etwas stärker auszugleichen ist die Neupflanzung von 6 statt lediglich 2 Bäumen angemessen.
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