
23.12.21 –
Der Magistrat wird aufgefordert, die signalgesteuerte Fußgängerquerungshilfe an der Galluswarte über die Mainzer Landstraße in Höhe der Hausnummern 240 / 269 von einer „Bettelampel“ auf regelmäßigen Umlauf „Grün“ umzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass den Fußgehenden genügend Zeit eingeräumt wird, die Straße vollständig zu queren.
Begründung:
Die nach einem Verkehrsunfall beschädigte Lichtsignalanlage wurde Ende November 2021 wieder hergestellt. Jedoch weist diese für die Benutzung durch Fußgehende erhebliche Mängel auf, wie beispielsweise die verwirrende Anordnung der Taster zur Grün-Anforderung.
„Bettelampeln“ stehen erheblich in der Kritik und benachteiligen vor allem die Fußgehenden. Im Bereich der Galluswarte ist dies jedoch die einzige „Bettelampel“, die zudem geringen Einfluss auf die komplexe Gesamtsituation hat. Eine Optimierung der Fußgängerquerungshilfe würde den Verkehrsfluss für die Fußgehenden wesentlich sicherer, verlässlicher und schneller machen.
Foto: privat
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