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15.01.24 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, folgenden Passus in der M 225 unter Abschnitt A Zielsetzung am Ende des zweiten Absatzes zu ergänzen:
„Baumfällungen im Zuge von Planungen, Baustelleneinrichtungsflächen oder Neu- und Umbaumaßnahmen werden nicht gestattet.“
Begründung:
Die bisher vorgelegten Planungsansätze lassen befürchten, dass im Zuge der Neu- und Umbauarbeiten sowie der Baustelleneinrichtung einige alte, offenbar intakte und wertvolle Bäume gefällt werden und für immer sterben sollen. Das ist im Zeichen der Klimakrise nicht mehr zeitgemäß und inakzeptabel. Auf den Vorhabenträger soll eingewirkt werden, Baumfällungen zu vermeiden.
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