06.03.25 –
Am 22.01.2025 wurde seitens des Bundesverfassungsgerichts verkündet, dass die Tübinger Verpackungssteuer rechtens ist. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund rechnen damit, dass mehr Städte zukünftig eine Verpackungssteuer einführen. Der Ortsbezirk 1 ist in besonderer Weise von der Masse des Verpackungsmülls der Schnell-gastronomie betroffen, was sich in den hohen Straßenreinigungsgebühren der Anwohnenden niederschlägt.
Dies vorangeschickt fordern wir den Magistrat auf,
Begründung:
Viel Müll liegt auf den Straßen im Ortsbezirk 1 und Steuerzahlende kommen für die Beseitigung des Mülls auf, ohne dass die Verursachenden die Kosten tragen. Leider ist es für die Gastronomie geradezu lukrativ, Essen in Einwegverpackungen zu verkaufen. Dies spart die Miete für den Gastraum wie auch Mehrwertsteuer (Speisen Vor-Ort = 19% USt, Außer-Haus-Verkauf = 7% USt). Kein Wunder, dass der Öffentliche Raum von Verpackungsresten übersäht ist. Eine Verpackungssteuer würde diese Ungleichbehandlung von stationären Restaurantleistungen und Außer-Haus-Verkäufen einigermaßen kompensieren und die Wettbewerbs-gleichheit verbessern.
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