
09.01.22 –
Der Magistrat wird aufgefordert, auf beiden Seiten der Straßen-bahnhaltestelle Karmeliterkloster kurzfristig temporäre Straßenbahn-Haltestellencaps einrichten zu lassen, die bis zum Gleis herangeführt werden und so einen barrierefreien Ein- und Ausstieg gewährleisten. Die Haltestellencaps sollen bis zu einem künftigen endgültigen Umbau der Haltestellen verbleiben.
Begründung:
Da die barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle noch lange auf sich warten lässt, müssen kostengünstige, schnell greifende, temporäre Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele umgesetzt werden. Die Strecke ist stark frequentiert und wird von den Straßenbahnlinien 11, 12 und 14 angefahren.
Die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention müssen bis 2022 umgesetzt werden. Insbesondere die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen oder von Eltern mit Kleinkindern und Kinderwagen müssen ernst genommen werden. Die erforderlichen Maßnahmen zur temporären barrierefreien Umgestaltung der Haltestellenanlagen sind zügig in 2022 umzusetzen.
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