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14.12.20 –
Der Magistrat wird aufgefordert, dafür sorge zu tragen, dass:
Begründung:
Der Bereich des Westhafenplatzes wird von sehr vielen Menschen aus dem Gutleut auf ihrem Weg zum Main genutzt. Das große grobe Kopfsteinpflaster sorgt für unnötige Behinderungen. Die Ausgestaltung des Pflasters ist unvereinbar mit dem Europäischem Rechtsakt zur Barrierefreiheit.
Der fehlende Übergang in Höhe der Schleusenstraße führt dazu, dass unzählige Menschen auf ihren täglichen Wegen die beiden Straßen und die Gleise kreuzen. Hier stellt nicht etwa der Bahnverkehr eine Gefahr dar, sondern der zu schnelle Autoverkehr in diesem Bereich. Der nur gelegentliche stattfindende Schienenverkehr wird hier ohnehin im Schritttempo und mit eingeschaltetem Läutewerk abgewickelt, so dass Querungshilfen nur über die Fahrbahnen erforderlich sind.
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