10.08.17 –
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten:
1. Welche Schritte er in den letzten Jahren unternommen hat, um den Eisernen Steg als attraktive Verbindung auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität herrichten zu lassen.
2. Welche Schritte er unternimmt, um die Brücke zeitnah diskriminierungsfrei umgestalten zu lassen.
3. Welche Belange sind für den Magistrat gewichtiger: Die des Denkmalschutzes oder die der Menschen, die von der Benutzung der Brücke ausgeschlossen und damit diskriminiert werden? (Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU), Artikel 26 „Integration von Menschen mit Behinderung).
Begründung:
Die Aufzüge an beiden Enden der Brücke sind durch ständigen Stillstand gekennzeichnet. Zumutbare Rampen oder andere Hilfsmittel sind nicht vorhanden. Wegen Bedenken des Denkmalschutzes scheitern Lösungen im Sinne von Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Hier gilt es, zwischen den unterschiedlichen Interessen abzuwägen und zu prüfen, welche Rechte als höherwertig zu bewerten sind.
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