27.08.19 –
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in Höhe der Westhafenbrücke im Karpfenweg das Verkehrszeichen Nr. 250 „Durchfahrt verboten“ mit dem Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“ und dem Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ aufstellen zu lassen.
Begründung:
Kommunaler Klimaschutz und Maßnahmen gegen das drohende Dieselfahrverbot beinhalten, dass sinnlose CO2 Emissionen durch das Cruisen hunderter Fahrzeuge, die bis zum Wendehammer fahren, dort wenden und zurück fahren ohne ein Anliegen zu haben, schnell beendet werden sollten.
Symbolbild von flickr Nutzer Kompetenzzentrum: Präsentation ist lizensiert unter CC BY 2.0
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Who: StG1 Treffen der Mitglieder der StG1 - diesmal: Wahl der Liste (OBR) für die Kommunalwahl
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