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23.09.23 –
Der Magistrat wird aufgefordert, die östliche Gehwegseite in der Buchgasse zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse für Fußgehende freizuhalten und mit Fahrradbügeln gegen das widerrechtliche Parken von PKW schützen zu lassen.
Begründung:
Die östliche Gehwegseite wird widerrechtlich ständig durch PKW zugeparkt. Mobilitätseingeschränkte Personen müssen die Fahrbahn betreten und geraten in Gefahr. In der unmittelbaren Umgebung sind genügend PKW-Stellplätze in Parkhäusern vorhanden. Zudem ist die Altstadt hervorragend an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden.
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