17.06.24 –
Der Magistrat wird aufgefordert, die Bestuhlung der Außengastronomie sowie die Abstellpraxis von Fahrzeugen in der Rosenbergerstraße regelmäßig zu überwachen und durchzusetzen, dass die Durchgängigkeit für alle Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen, stets gewährleistet ist.
Begründung:
Die Rosenbergerstraße ist durch die Ausdehnung der Gastronomie und das häufige illegale Parken derzeit kaum passierbar, was die Mobilität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und von Familien erheblich beeinträchtigt. Der alternative Weg über die Vilbeler Straße oder Bleichstraße stellt für diese Gruppen einen unzumutbaren Umweg dar.
Eine konsequente Überwachung und Durchsetzung der Bestimmungen würde die Zugänglichkeit der Rosenbergerstraße verbessern und die Lebensqualität für alle Bürger*innen erhöhen.
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Who: StG1 Treffen der Mitglieder der StG1 - diesmal: Wahl der Liste (OBR) für die Kommunalwahl
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