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Bestehende Verkehrsregeln auch auf dem Main durchsetzen

Unser Antrag im Ortsbeirat 1

15.04.24 –

Auf dem Main gilt zwischen Friedensbrücke und Ignatz-Bubis-Brücke ein „Wellenschlagverbot“. Dieses gilt zum Schutz der unmotoriserten Wassersportler und bedeutet, dass Schiffe nur so schnell fahren dürfen, dass sie Wellen und Sogwirkungen vermeiden.

Dies vorangestellt möge der Magistrat folgendes veranlassen:

  • Das Wellenschlagverbotsschild nahe der Ignatz-Bubis-Brücke möge gereinigt werden und die Stadt Frankfurt soll sich dazu mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen, mit dem Ziel, eine zeitnahe Reinigung zu erwirken.
  • Der Magistrat möge berichten, wie oft im Jahr 2023 das Wellenschlagverbot kontrolliert wurde und ob die Wasserschutzpolizei im Jahr 2024 gedenkt, das Verbot häufiger zu überwachen und durchzusetzen.

Begründung:

 Ein Schiffskapitän hat sich vor der Fahrt über die Route kundig zu machen. Auf den offiziellen Karten ist das Wellenschlagverbot nicht zu übersehen. Niemand kann sich rausreden. Jedoch, angemessene Fahrweise von Schiffen ist in diesem Bereich die Ausnahme. Und es sind nicht die Frachtschiffe, die hierbei erhebliche Probleme verursachen, sondern meist kleinere Boote, die zu schnell und rücksichtslos unterwegs sind. Dies gefährdet den Wassersport, den Lärmschutz der Anwohnenden und die Tierwelt rund um das Schutzgebiet Vogelinsel an der Alten Brücke.

 Die steilen Uferwände zwischen Friedensbrücke und Ignatz-Bubis-Brücke bewirken, dass Wellen immer wieder hin- und herschwappen und nur mit erheblicher Verzögerung auslaufen. Ursprünglich war gemäß Wasserschifffahrtsamt geplant, dass in der Frankfurter Innenstadt nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Dies ist aber bei starker Strömung flussabwärts nicht möglich, daher wurde das Wellenschlagverbot als Kompromiss eingeführt.

Kategorie

Altstadt | Anträge | Innenstadt | Ortsbeirat

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