10.03.19 –
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, in der Alten Gasse eine Tempo-30-Zone einrichten zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dass dem Autoverkehr nur noch eine Fahrspur je Richtung zur Verfügung gestellt wird.
Symboldbild von flickr-Nutzer Brent Moore ist lizensiert unter CC BY-ND 2.0
Begründung:
Die Alte Gasse lädt durch ihre Breite und Mehrspurigkeit zum Schnellfahren ein. Die Straße ist stark bewohnt und sollte eigentlich zum Flanieren einladen. Eine entsprechende Anregung des Ortsbeirates aus 2017 wurde immer noch nicht umgesetzt.
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