28.11.19 –
Der Magistrat wird aufgefordert, in einem – ggf. vertraulich ab zufassendem – Bericht dem Ortsbeirat Auskunft zu geben darüber, welche bewohnten Liegenschaften im Ortsbezirk nicht (mehr) an die gesetzlich vorgeschriebene Mülltrennung (sog. gelbe Tonne), sowie der Bio-Tonne angeschlossen sind. Für den nicht (mehr)bestehenden Anschluss sind die Gründe im Einzelnen zu benennen. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert darzulegen, in welcher Weise er dafür Sorge tragen wird, dass sich die Recyclingquote signifikant erhöht und die über die Restmülltonne entsorgte Müllmenge verringert wird.
Symbolbild von Alter Fritz - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0
Begründung:
Während der Gesetzgeber eine flächendeckende Mülltrennung vorschreibt und die Verbrauche- rinnen und Verbraucher dafür (Stichwort: Grüner Punkt) an der Supermarktkasse bezahlen, hinkt die Stadt Frankfurt in diesem für Umwelt- und Klimaschutz so wichtigem Punkt hoffnungslos hinterher.
Seit Einführung der sog. Gelben Tonne hat sich die Anzahl der Beschwerden von Bewohnerin- nen und Bewohner darüber, dass es keine Möglichkeit zur Abfalltrennung gibt, stetig erhöht. Daher besteht für viele Mieterinnen und Mieter ein regelrechter Zwang, sich umwelt- und klimafeindlich zu verhalten. Besonders ärgerlich ist, dass diese Menschen die Entsorgung des Recyclemülls doppelt bezahlen muss, nämlich ein zweites mal über die Gebühren für die schwarze Tonne.
Der nicht fachgerecht mit der schwarzen Tonne eingesammelte Müll wird in der an der Kapazitätsgrenze arbeitenden Müllverbrennungsanlage Nordweststadt verbrannt. Die Belastungen mit Luftschadstoffen und des CO2 Ausstoßes trägt im Nachgang auch die Bevölkerung des Ortsbezirks 1.
Zur Bestandsaufnahme und zur Einschätzung durch den Ortsbeirat ist der angeforderte aus- führliche Bericht des Magistrats erforderlich.
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