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20.10.18 –
Der Ortsbeirat möge gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2007, § 1470, sowie vom 16.10.2014, § 5183, in Verbindung mit § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, über das Grünflächenamt den in der Anlage beschriebenen Vorschlag aus der Bürgerschaft aufgreifen und zeitnah umsetzen zu lassen. Kontaktdaten können beim Büro der Stadtverordnetenversammlung erfragt werden.
Der Ortsbeirat beteiligt sich an der Maßnahme mit Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von € 500,- Euro.
Begründung:
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