20.10.18 –
Der Ortsbeirat möge gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2007, § 1470, sowie vom 16.10.2014, § 5183, in Verbindung mit § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, über das Grünflächenamt den in der Anlage beschriebenen Vorschlag aus der Bürgerschaft aufgreifen und zeitnah umsetzen zu lassen. Kontaktdaten können beim Büro der Stadtverordnetenversammlung erfragt werden.
Der Ortsbeirat beteiligt sich an der Maßnahme mit Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von € 500,- Euro.
Begründung:
Kategorie
Ab dem 1. August will Donald Trump einen Basiszoll von 30 Prozent auf Waren aus der EU erheben. Die EU-Kommission versucht weiterhin, zu [...]
Ehrlich, streitbar, nahbar: Ein Impulspapier zur Gründung des Vorstandsbeirats Bündnisgrüner Osten von Felix Banaszak und Dr. Heiko Knopf. [...]
Laut aktuellem Haushaltsentwurf will die Bundesregierung die humanitäre Hilfe um die Hälfte kürzen. Für die Situation von Menschen in Not, in [...]