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23.05.18 –
Der Ortsvorsteher wird aufgefordert, dem Magistrat folgende Fragen
zu stellen:
1.Trifft es zu, dass mittellos verstorbene Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks – sofern die Stadt Frankfurt für die Kosten der Beerdigung aufkommen muss – in Nachbarstädten beerdigt werden?
2. Aus welchen Gründen wird dies so gehandhabt?
3. Wie wird verfahren, wenn die Verstorbene / der Verstorbene zu Lebzeiten den Wunsch geäußert hat, in Frankfurt am Main seine letzte Ruhestätte zu finden?
4. In welchen Städten finden derartige Beerdigungen statt und nach welchen Kriterien werden die Gemeinden ausgewählt?
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