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Unser Antrag im Ortsbeirat 1: B 383 Umsetzung des "Prostituiertenschutzgesetzes" in Frankfurt am Main, hier: im Ortsbezirk

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Warum wurde der Ortsbeirat bislang an der Beratung des Berichts B 383 nicht beteiligt? Die Mehrzahl der betroffenen Betriebe liegt im Bereich des Ortsbeirat 1. 2. Wie erklärt sich der Magistrat die aus dem Bericht herauszuleende massive Abnahme der AnzahlProstitutionsbetriebe von 168 in 2017 (B 245 vom 07.08.2017) auf lediglich 54 (2019)? Gemäß B 383 (2.) haben alle bekannten Betriebe einen Antrag auf Erlaubnis gestellt. Aus (1.) geht hervor, das es sich dabei um 54 antragstellende Betriebe handeln muss. 3. Vor dem Hintergrund der recht geringen Antragsquote in anderen Städten / Bundesländern (Berlin: 208 von ca. 600 Betrieben, Hamburg 182 von ca. 400 Betrieben, Bremen; 91 von ca. 360 Betrieben): Worauf ist die in Frankfurt außerordentlich hohe Antragsstellungsquote von 100% zurück zu führen? 4. Wie bewertet der Magistrat Klagen von Prostituiertenselbsthilfeorganisationen darüber, dass Prostituierte – wie in anderen Städten auch - in Frankfurt am Main immer weniger legale Arbeitsplätze vorfinden und gezwungen sind, in die Illegalität (Wohnungsprostitution, Internet) abzurutschen? Dort sind die Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen vielfach isoliert und genießen keinerlei der bislang bekannten Schutzmechanismen. 5. Das Prostitutionsgewerbe ist – trotz aller Schmähungen – ein bedeutender Wirtschaftsfaktor mit außerordentlicher Strahlkraft in weitere Branchen in der Stadt Frankfurt und besonders im Ortsbezirk 1. In welcher Weise wird sich der Magistrat z. B. mit den Mitteln und Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung um die Zukunft und Prosperität auch dieses Gewerbes kümmern? 6. Welche Erfolge erzielte der Magistrat mit der Umsetzung des sog.„Prostitutionsschutzgesetzes“ für die Tätigen im Prostitutionsgewerbe in folgendenFeldern: Schutz vor Zwangsprostitution, Verbesserung der Einkommenssituation,Arbeitsschutz, Gesundheitsvorsorge, Sicherheit, Soziale Sicherheit, Altersvorsorge,Kinderbetreuung, Beschulung der Kinder?Begründung: Die ersten vom Magistrat vorgelegten Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass mit dem „Prostituiertenschutzgesetz“ mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Lediglich in 2 von 2.804 Fällen wurde Zwangsprostitution erkannt, ob diese Fälle gerichtsfest werden ist noch unbekannt. Gleichzeitig wird das Grundrecht auf freie Berufsausübung (welches bekanntermaßen auch für Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen gilt) durch repressives Handeln gepaart mit Untätigkeit (schleppende Antragsbearbeitung) weitgehend außer Kraft gesetzt. Dass ausgerechnet die Personen, die man „schützen“ will durch staatliches Handeln in die Illegalität – und für alle Unterstützungsmaßnahmen unerreichbar - gedrängt werden, ist skandalös.

30.01.20 –

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Warum wurde der Ortsbeirat bislang an der Beratung des Berichts B 383 nicht beteiligt? Die Mehrzahl der betroffenen Betriebe liegt im Bereich des Ortsbeirat 1.

2. Wie erklärt sich der Magistrat die aus dem Bericht herauszuleende massive Abnahme der Anzahl
Prostitutionsbetriebe von 168 in 2017 (B 245 vom 07.08.2017) auf lediglich 54 (2019)? Gemäß B 383 (2.) haben alle bekannten Betriebe einen Antrag auf Erlaubnis gestellt. Aus (1.) geht hervor, das es sich dabei um 54 antragstellende Betriebe handeln muss.

3. Vor dem Hintergrund der recht geringen Antragsquote in anderen Städten / Bundesländern (Berlin: 208 von ca. 600 Betrieben, Hamburg 182 von ca. 400 Betrieben, Bremen; 91 von ca. 360 Betrieben): Worauf ist die in Frankfurt außerordentlich hohe Antragsstellungsquote von 100% zurück zu führen?

4. Wie bewertet der Magistrat Klagen von Prostituiertenselbsthilfeorganisationen darüber, dass Prostituierte – wie in anderen Städten auch - in Frankfurt am Main immer weniger legale Arbeitsplätze vorfinden und gezwungen sind, in die Illegalität (Wohnungsprostitution, Internet) abzurutschen? Dort sind die Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen vielfach isoliert und genießen keinerlei der bislang bekannten Schutzmechanismen.

5. Das Prostitutionsgewerbe ist – trotz aller Schmähungen – ein bedeutender Wirtschaftsfaktor mit außerordentlicher Strahlkraft in weitere Branchen in der Stadt Frankfurt und besonders im Ortsbezirk 1. In welcher Weise wird sich der Magistrat z. B. mit den Mitteln und Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung um die Zukunft und Prosperität auch dieses Gewerbes kümmern?

6. Welche Erfolge erzielte der Magistrat mit der Umsetzung des sog.
„Prostitutionsschutzgesetzes“ für die Tätigen im Prostitutionsgewerbe in folgenden
Feldern: Schutz vor Zwangsprostitution, Verbesserung der Einkommenssituation,
Arbeitsschutz, Gesundheitsvorsorge, Sicherheit, Soziale Sicherheit, Altersvorsorge,
Kinderbetreuung, Beschulung der Kinder?

Begründung:

Die ersten vom Magistrat vorgelegten Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass mit dem „Prostituiertenschutzgesetz“ mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Lediglich in 2 von 2.804 Fällen wurde Zwangsprostitution erkannt, ob diese Fälle gerichtsfest werden ist noch unbekannt. Gleichzeitig wird das Grundrecht auf freie Berufsausübung (welches bekanntermaßen auch für Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen gilt) durch repressives Handeln gepaart mit Untätigkeit (schleppende Antragsbearbeitung) weitgehend außer Kraft gesetzt. Dass ausgerechnet die Personen, die man „schützen“ will durch staatliches Handeln in die Illegalität – und für alle Unterstützungsmaßnahmen unerreichbar - gedrängt werden, ist skandalös.

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Andreas Laeuen | Anträge | Bahnhofsviertel | Innenstadt | Ortsbeirat

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