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23.04.18 –
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, warum das öffentliche Wegerecht (Gehweg Reineckstraße – Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz) im Bereich der Liegenschaft des Kaufhauses Peek & Cloppenburg nicht mehr durch Querung des Gebäudes ausgeübt werden kann.
Begründung:
Im Rahmen der Entkernung des alten Neckermann-Kaufhauses und Bebauung der Reineckstraße im Jahre 1988 wurde der Öffentlichkeit ein Wegerecht für zu Fuß Gehende durch das Gebäude als Ersatz für den Wegfall eines Teilstücks der Reineckstraße zugestanden und offenbar auch grundbuchrechtlich oder in anderer Weise gesichert. Die bequeme fußläufige Verbindung von Konstablerwache z. B. zu den Fachgeschäften in der Töngesgasse ist seit ei - niger Zeit verschlossen, worauf auch eine entsprechende Beschilderung des Kaufhauses hinweist.
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