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27.03.18 –
Der Ortsvorsteher wird beauftragt, dem Magistrat folgende Fragen
zu stellen:
1. An welchen Stellen befinden sich die Lufteinlassöffnungen von Fahrzeugen der im Einsatz befindlichen Straßenbahnfahrzeuge (Baureihen R und S), sowie der im Stadtverkehr im Ortsbezirk eingesetzten Omnibustypen?
2. Welche Schritte hat der Magistrat unternommen, um den Eintritt von Schadstoffen aus Abgasen des motorisierten Individualverkehrs (MIF) in die zuvor erwähnten Fahrzeuge zu verhindern oder zu minimieren?
3. Welche zusätzlichen Schritte sind technisch überhaupt möglich?
4. Welche Kosten entstehen dadurch?
5. Können hierzu Vorgaben bei den Ausschreibungen der Busbündel gemacht werden?
6. Welche dieser Schritte wird der Magistrat konkret und zeitnah ergreifen?
Begründung:
In den Fahrgastzellen von Kraftfahrzeugen ist die Belastung durch Schadstoffe aus Abgasen dieser Verkehrsart 6 mal so hoch, wie am Straßenrand, da Lufteintritte bei Kfz systembedingt nicht höher gelegt werden können. Daher ist es von Interesse, wie es mit der Belastung durch Schadstoffe innerhalb von Straßenbahn und Bus aussieht und was der Magistrat bereits unternommen hat – bzw. wird – um die Bevölkerung zu schützen.
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