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01.03.18 –
Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der illegale Verkauf nicht bepfandeter – jedoch pfandpflichtiger - Einweggetränkedosen oder -flaschen in dem im Betreff benannten Bereich durch Kioske und Imbissläden unterbunden wird.
Begründung:
In nahezu jedem Betrieb in dem genanntem Bereich werden aus dem Ausland beschaffte illegalen Einwegverpackungen verkauft. Offenbar führt der Konkurrenzdruck unter den Betrieben dazu, dass kaum noch ein Betreiber von dieser Praxis abweichen kann. Die Vermüllung des Bereichs spricht Bände. Damit sich der in dieser Hinsicht rechtsfreie Raum nicht weiter ausbreitet und die Ehrlichen nicht die Dummen werden, muss der Magistrat hier in Gemeinschaft mit dem Regierungspräsidium, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt dringend handeln.
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