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19.09.16 –
Die mit OM 4123 vom 28.04.2015 angeregte Markierung hat bedauerlicherweise kaum Wirkung gezeigt. Die Straßenbahn wird weiterhin behindert, was zu erheblicher Verärgerung von Anwohnenden und Fahrgästen der Straßenbahn führt.
Der Magistrat wird daher aufgefordert, die erwähnte Vorampel installieren zu lassen, um dem Problem Herr zu werden
Begründung:
Nach über vier Jahren der Inbetriebnahme der Straßenbahnlinie 18 ist weiterhin keine Gewöhnung der AutofahrerInnen an die geänderte Situation und die verkehrsregelnden Maßnahmen zu erkennen. Der Versuch der StraßenbahnfahrerInnen, durch Klingeln auf ihr Wegerecht aufmerksam zu machen, belästigt unnötig die AnwohnerInnen und scheitert häufig an der Uneinsichtigkeit der AutofahrerInnen.
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