19.09.16 –
Mit ST 892 vom 24.06.2016 hat der Magistrat erklärt, dass die Einrichtung eines Radweges bei Beibehaltung des Parkens auf beiden Seiten eingerichtet werden kann.
Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, eine Planung erstellen zu lassen, die einen solchen Radweg im Abschnitt Stoltzestraße Allerheiligentor und einen Kreisverkehr im Bereich Breite Gasse / Allerheiligenstraße / Stoltzestraße vorsieht. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, die erforderlichen Mittel im Haushalt bereit stellen zu lassen.
Begründung:
1. Der Bedarf für diesen Radweg besteht schon lange und wird mit zunehmendem Radverkehr immer größer.
2. Die Notwendigkeit, zwei Fahrspuren für den Autoverkehr vorzuhalten, besteht nicht mehr da
a) nur auf einer Spur vom Allerheiligentor in die Allerheiligenstraße eingefahren werden kann
und
b) eine der Spuren ohnehin ständig zugeparkt ist. Mit Einrichtung des Radweges könnte immer noch (illegal) in zweiter Reihe geparkt werden ohne den fließenden Verkehr massiv zu behindern.
3. In der Allerheiligenstraße und Stoltzestraße wird insgesamt zu schnell gefahren. 2 Fahrspuren nebeneinander verleiten auch dazu. Trotz zahlloser Initiativen des Ortsbeirats, Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern hat sich substanziell wenig an der Geschwindigkeit im Viertel geändert. In diesem stark bewohntem Bereich befindet sich eine Kita. Der Kreisverkehr könnte das Tempo deutlich drosseln – ohne die Kapazität der Straßenzüge zu mindern.
4. Durch den Kreisverkehr würde sich auch die Situation der zu Fuß Gehenden erheblich verbessern. Zur Zeit gibt es dort überhaupt keine Querungshilfen, künftig könnte dort über jede Straße ein Zebrastreifen angebracht werden.
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