21.09.14 –
Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen beantworten:
1. Warum verweisen Mitarbeiter der Hotline des Ordnungsamtes Nachts um 22 Uhr über Lärm klagende Bürgerinnen und Bürger an die Polizei?
2. Warum verweist die Polizei die selben Bürgerinnen und Bürger in der Folge an den Veranstalter bzw. die Stadt Frankfurt?
3. An welche Stelle sollen sich Anwohnerinnen und Anwohner im Falle von Lärmbeschwerden wenden?
Begründung:
Während des diesjährigen Mainfestes wandte sich eine Bürgerin am Freitag gegen 22 Uhr wegen einer Lärmbeschwerde an das Ordnungsamt. Das Ordnungsamt wies die Bürgerin ab und verwies sie an die Polizei. Dort wiederum erhielt sie die Auskunft, die Stadt sei (als Veranstalterin) zuständig.
Kategorie
Who: StG1 Treffen der Mitglieder der StG1 - diesmal: Wahl der Liste (OBR) für die Kommunalwahl
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