04.12.19 –
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, an welchen Standorten im Ortsbeirat 1 die vom Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. vorgestellte und angebotene Betreuung von Taubennistplätzen an Brücken (regelmäßiger Austausch der Gelege mit Gipsattrappen, Reinigung der unmittelbaren Umgebung) umgesetzt werden kann.
Sollte der Magistrat zur Erkenntnis gelangen, dass eine solche Betreuung an einzelnen Brücken nicht durchführbar ist, so wird der Magistrat aufgefordert, dies für jede Brücke einzeln zu begründen.
Symbolbild von flickr-Nutzer Frédéric Bisson ist lizensiert unter CC BY 2.0
Begründung:
Seit Jahrzehnten klagen die Menschen an verschiedensten Orten im Ortsbezirk über Verunreinigungen durch Tauben. Alle getroffenen Maßnahmen haben das Grundproblem (die Überpopulation) nie gelöst, sondern den betroffenen Bereich im günstigsten Fall lediglich geringfügig verlagert. Vom Ortsbeirat gefor- derte Errichtung von Taubenhäusern, in denen ebenfalls die Gelege gegen Gipseier ausgetauscht werden, scheiterten am Unwillen von Liegenschaftseigentümerinnen und Behörden.
Das vom Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V: vorgestellte Betreuungskonzept erscheint nach Durchführung des Pilotversuchs in Höchst (ST 1194 / 2019) eine geeignete Methode zu sein, um – ohne auf tierquälerische Methoden zurückgreifen zu müssen – die Taubenpopulation zu reduzieren. Alle weiteren positiven Aspekte (dauerhaft geringere Kosten, Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, regelmäßige Reinigung der betroffenen Flächen) ergeben nicht nur finanzielle Vorteile für die Stadt, sondern tragen zur erhöhten Sauberkeit bei und ergeben dadurch einen echten und spürbaren Mehrwert für die Bevölkerung.
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