Menü
12.05.17 –
Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die im Betreff genannte Querungshilfe für zu Fuß gehende barrierefrei ausgestaltet wird indem die Bordsteine abgesenkt werden.
Begründung:
Diese Maßnahme erleichtert Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, die Nutzung des Übergangs enorm. Gleichzeitig profitieren aber auch alle anderen Nutzergruppen von der Maßnahme.
Kategorie
Von Franziska Brantner und Sven Giegold
Der Ausbau der Solarenergie ist ein elementarer Baustein der globalen Energiewende. Das vor 25 Jahren eingeführte grüne [...]
Union und SPD haben heute ihren Koalitionsvertrag vorgestellt und wir sehen schwarz auf weiß: Deutschland wird in den nächsten Jahren von einer [...]