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11.10.20 –
Der Magistrat wird aufgefordert, den Grenzzaun in der Bockenheimer Anlage zwischen den Ortsbezirken 1 und 2 durch eine für den Fußverkehr durchlässige Bepflanzung ersetzen zu lassen.
Begründung:
Im 30 Jahr der Deutschen Einheit sollte ein Grenzzaun zwischen dem Ortsbezirk 1 und dem nordwestlich gelegenem Nachbarsortsbezirk 2 nicht mehr notwendig sein. Eine dichtere Bepflanzung würde die beiden Bezirke in genügender Weise – sofern dies seitens des Magistrats gewünscht ist – voneinander abschotten und damit für eine bessere Begrünung der sich erwärmenden Stadt Sorge tragen.
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