31.08.16 –
Martina Feldmayer, wald- und jagdpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, hält die Klage der FDP-Fraktion gegen die Hessische Landesjagdverordnung für populistische Stimmungsmache gegen die Landesregierung. „Die zuständigen Ministerien legen in Hessen und anderen Bundesländern durch Rechtsverordnungen die Jagd- und Schonzeiten fest“, erläutert die Abgeordnete. „Das hat die FDP als Teil der damaligen Regierungskoalition sogar selbst bei der Novellierung des Jagdgesetzes in Paragraf 43 so geregelt. Und genau das hat die GRÜNE Umweltministerin Priska Hinz nun umgesetzt. Die Entwürfe wurden intensiv im Parlament beraten und sogar eine Anhörung im Landtag durchgeführt, was rechtlich nicht nötig gewesen wäre. Außerdem entspricht die Landesjagdverordnung den Vorgaben des Bundesjagdgesetzes. Die angebliche Rechtsstaatspartei FDP müsste das alles eigentlich begrüßen. Warum sie jetzt den Staatsgerichtshof mit diesem völlig normalen Vorgang beschäftigt, ist absolut unverständlich.“ Bedauerlich sei auch, dass die SPD-Fraktion laut Pressemitteilung die Klage der FDP unterstütze und sich gegen mehr Natur- und Tierschutz stelle.
„Die neuen Regelungen beruhen auf wissenschaftlichen Grundlagen und werden einen Beitrag für den Erhalt des Waldes, der Naturlandschaft und der Artenvielfalt leisten. Die neue Verordnung stärkt eine ethisch vertretbare und tierschutzgerechte Jagd, denn sie enthält deutliche Verbesserungen zum Schutz des Wildes.“ Neben Jagdzeiten werden auch Jägerprüfung und Hegegemeinschaften neu geregelt. „Wir sind davon überzeugt, dass die neuen Regeln zu einer naturverträglicheren Jagd im Interesse des Tier- und Naturschutzes und damit im Interesse aller beitragen werden. Dagegen zeigt die Kritik der FDP und der SPD daran wieder einmal deren mangelndes ethisches Verständnis im Tier- und Umweltschutz“, kritisiert Martina Feldmayer.
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