17.09.20 –
Der Magistrat wird aufgefordert, die nur für Anlieger zulässig befahrbare Münzgasse im Bereich Weißfrauenstraße / Seckbächer Gasse eindeutiger ausschildern zu lassen. Es könnte zum Beispiel ein Verkehrszeichen 209-10 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung links) angebracht
werden mit dem Hinweis „Anlieger und Radverkehr frei“, nachdem das bereits montierte Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art, Durchfahrt verboten) versetzt wird. Alternativ oder zusätzlich könnten die Fahrbahnmarkierungen in geeigneter Weise ergänzt werden.
Begründung:
Seit geraumer Zeit beklagen sich Anwohnerinnen und Anwohner aus Münz- und Buchgasse über versehentlich in diesen Bereich eingefahrene Fahrzeuge, die teilweise bis zum Römer vorstoßen. Die unglücklichen Wendemanöver und Suchfahrten zur eigentlichen Route gestalten sich aufwändig und werden oft von Hupen begleitet. Durch eine bessere Beschilderung des unübersichtlichen Bereichs kann das unbeabsichtigte Einfahren in den Wohnbereich verhindert werden.
Fotos/Symbole: Privat
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