Menü
30.01.20 –
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die im Anhang dargestellte „Stellplatzgenehmigung“ für den Bereich der Gedenkstätte Börneplatz rechtmäßig erteilt wurde und ob für die Erteilung einer solchen „Genehmigung“ nicht vielmehr andere Behörden zuständig sind.
Sollte der Magistrat zu der Auffassung gelangen, dass die „Genehmigungen“ nicht im Einklang mit den einzuhaltenden Regularien erstellt wurden, sind diese umgehend zurück nehmen zu lassen und das illegale Parken, sowie die damit einhergehenden Zerstörungen in dem Bereich wirkungsvoll – im Sinne der OM 5575 – unterbinden zu lassen.
Begründung:
In der Bevölkerung entsteht der fatale Eindruck, dass Ämter, Behörden und städtische Betriebe sich illegale Parkmöglichkeiten unter der Hand gegenseitig zuschustern und dabei nicht einmal vor der Gedenkstätte Börneplatz respektvoll halt machen.
Foto: Bernd Unger
Kategorie
Altstadt | Andreas Laeuen | Anträge | Bahnhofsviertel | Europaviertel | Gallus | Gutleutviertel | Innenstadt | Ortsbeirat
Unsere Wälder sind unverzichtbare Verbündete im Kampf gegen die Klimakrise – umso alarmierender ist es, dass ihr Zustand weiterhin extrem [...]
Am 17. und 18. Mai traf sich der Diversitätsrat zu seiner ersten Präsenzsitzung 2025. In Berlin versammelten sich Delegierte der [...]
Der neue Verfassungsschutzbericht zum Jahr 2024 ist alarmierend. Besonders rechtsextreme Straftaten sind stark angestiegen und die Anzahl an [...]