17.06.15 –
Der Magistrat wird aufgefordert, Beschwerden über Lärmbelästigungen ab 24h ausgehend von den Lokalen im Bereich der Allerheiligenstraße 16 bis 32 nachgehen zu lassen und die Einhaltung der Lärmobergrenzen sicher stellen zu lassen. Dem Ortsbeirat ist nach Durchführung der Maßnahmen ein ggf. vertraulicher Bericht zu erstellen.
Begründung:
Mit Beginn der Sommermonate häufen sich die Beschwerden über Lärm aus den Gaststätten im oben genannten Bereich. Beschwerdeführende Bürgerinnen und Bürger finden bei den zuständigen Behörden unverständlicherweise und entgegen allen Zusagen immer noch kein Gehör. Daher erwartet der Ortsbeirat auch einen Bereicht über die durchgefürhten Maßnahmen in diesem Bereich.
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