16.10.16 –
Der Magistrat wird aufgefordert, in der Gutleutstraße im Abschnitt Baseler Platz bis Wurzelsiedlung – analog der Mainzer Landstraße - auf beiden Fahrspuren einen durchgehenden Radstreifen anbringen und die Benutzungspflicht des – wo vorhanden – Radweges auf dem Gehweg aufheben zu lassen.
BEGRÜNDUNG:
Die Gutleutstraße ist breit genug für einen Radstreifen. Die Regelung hat sich in der Mainzer Landstraße bestens bewährt und die Sicherheit von Rad Fahrenden deutlich verbessert. Die Bevölkerung nimmt den Radstreifen mit viel Begeisterung an. An vielen Stellen sind die Gehwege der Gutleutstraße sehr schmal und
könnten nach Wegfall des kombinierten Rad- und Gehweges in ganzer Breite den zu Fuß Gehenden zu Gute kommen.
Kategorie
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