20.02.17 –
Der Magistrat wird aufgefordert, den öffentlichen Kleinkinderspielplatz im Bereich der Liegenschaft Gutleutstraße 147 uneingeschränkt in öffentlicher Nutzung zu belassen und von einer Verpachtung an Privatpersonen oder Vereine abzusehen.
Begründung:
Allgemein wird – gerade im verdichtet bebautem Frankfurt – ein Mangel an Spiel- und Freiflächen beklagt. Der Kleinkinderspielplatz ist im Rahmen der Sanierung Gutleutviertel entstanden. Die Fläche kann – sofern entsprechend gepflegt – eine attraktive Ausgleichsfläche für die Anwohnerinnen und Anwohner der stark befahrenen Gutleutstraße sein.
Der Antrag zum Download
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