17.06.24 –
Der Magistrat möge veranlassen, die Befahrung der Hafentunnelüberquerung in der Mannheimer Straße für Anlieger- und Lieferverkehr sowie Taxi, Radverkehr, Linienverkehr der VGF in beiden Richtungen zu ermöglichen. Fernbusse sollen davon ausdrücklich ausgenommen werden.
Begründung:
Viele Gewerbetreibende aus dem Gutleutviertel klagen, dass sie zum Teil lange Umwege fahren müssen, um ihre Waren auszuliefern. Auch der Anlieferverkehr ist erschwert.
Die Befahrung der Mannheimer Straße im Bereich Hafentunnelüberquerung ist derzeit vom Hauptbahnhof in Richtung Gutleutviertel für Straßenbahn und Linienbusse, Taxi, Lieferverkehr und Fahrräder frei. In der Gegenrichtung ist die Befahrung ohne ersichtlichen Grund für alle erwähnten Verkehrsteilnehmer*innen außer dem Lieferverkehr erlaubt.
Daher wäre es sinnvoll, die Nutzer*innengruppe auch in diese Fahrtrichtung zu erweitern. Generell besteht der Wunsch der Gewerbetreibenden und Anwohner*innen, auch letztgenannten die Zufahrt in beiden Richtungen zu ermöglichen. Ausgenommen von dieser Regelung sollen ausdrücklich die Fernbusse sein. Die jetzige Regelung führt dazu, dass die Hardenbergstraße, die den Schönplatz quert, übermäßig vom Verkehr betroffen ist. Dadurch sind auch die dort spielenden Kinder gefährdet.
Kategorie
Die Waldbrände im Osten Deutschlands sind trotz zahlreicher Einsatzkräfte noch immer nicht unter Kontrolle. Ursache solch großflächiger [...]
Nach einer fünfstündigen Sitzung des Koalitionsausschusses haben Friedrich Merz, Markus Söder und Lars Klingbeil vor allem Enttäuschungen [...]
Dieser Sommer beginnt sehr heiß. In vielen Regionen steigen schon jetzt die Temperaturen auf über 30 Grad Celsius, mancherorts in Richtung 40 [...]