24.02.19 –
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) be-
schließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, durch entsprechende Gespräche mit dem Polizeipräsidenten und ggf. auch dem hessischen Innenminister dafür Sorge zu tragen, dass dem Gallus zeitnah und dauerhaft ein oder zwei Kontaktbeamte der Polizei zur Verfügung stehen.
In verschiedenen Runden wurde in den letzten Monaten das Fehlen eines Kontaktbeamten bzw. Kontaktbeamtin der Polizei im Gallus beklagt. In anderen Stadtteilen hat sich diese Einrichtung bewährt.
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