
18.01.24 –
Der Magistrat möge seine Dienstleister anweisen lassen, auf Laubbläser zu verzichten und stattdessen für Laubarbeiten lautlose Geräte wie Kleinkehrmaschinen vorzuschreiben.
Begründung:
Viele private Liegenschaften im Ortsbezirk 1 gehen dazu über, statt ohrenbetäubender Laubbläser auf „lautlose Kehrmaschinen“ zu setzen. Laubbläser vernichten viele Kleinstlebewesen und erzeugen viel Lärm. Die lautlosen Kehrmaschinen dagegen schützen die Lebewesen und sind leise. Nach Auskunft des Bedienpersonals sind die Kehrmaschinen mindestens genauso effektiv wie die Laubbläser.
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