
23.08.25 –
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob die Sondernutzungssatzung überarbeitet und u.a. Folgendes ermöglicht werden kann:
1. Bei Aufbauten innerhalb der Außengastronomiefläche sollen Rankgerüste für Rankpflanzen und Trennwände zwischen den Tischreihen bis 1,50m Höhe ermöglicht werden. Nach Außen zum Gehweg sollen weiterhin keine Sichtschutze möglich sein, um Transparenz zu bewahren.
2. Weiterhin sollen erfrischende Elemente, wie Sprühnebel oder private Trinkbrunnen, auf der Gastronomiefläche ermöglicht werden, sofern diese selbstverständlich die notwendigen Abstände einhalten.
3. In der kalten Jahreszeit sollen auf genehmigten Außengastronomieflächen im Einklang mit der Hessischen Bauordnung zukünftig durchsichtige Windschutze ermöglicht werden.
Begründung:
Der Ortsbezirk 1 hat eine lebendige Außengastronomie-Szene, beispielsweise in der Innenstadt oder im Gallus. Der Magistrat möge prüfen, welche Erleichterungen möglich sind, damit Gastronomen auf aktuelle Trends flexibler reagieren können.
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Unser monatliches Treffen für alle Mitglieder und Interessent:innen im Ortsbezirk 1 (Innenstadt, Altstadt, Bahnhofsviertel, Gallus, Gutleut, Europaviertel)
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