
05.01.26 –
Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Einmündung der Münsterer Straße in die Mainzer Landstraße mit Beschilderungs- und Fahrbahnmarkierungsmaßnahmen das bestehende Rechtsabbiegeverbot für PKW deutlicher sichtbar zu machen.
Begründung:
Wiederholt biegen PKW von der Mainzer Landstraße in die Münsterer Straße entgegen der Einbahnstraße und trotz der bestehenden Beschilderung ein und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmende.
Kategorie
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