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15.02.23 –
Der Magistrat wird aufgefordert, die Karmelitergasse in einen verkehrsberuhigten Bereich (sogenannte Spielstraße) umwandeln zu lassen, diesen mit Verkehrszeichen Z. 325.1 beziehungsweise 325.2 markieren zu lassen und bei Bedarf notwendige Umbauten in diesem Zuge durchführen zu lassen.
Begründung:
Die Karmelitergasse erfüllt die Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich.
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Von Franziska Brantner und Sven Giegold
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