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21.03.23 –
Mit ST 491 vom 20.02.2023 hat der Magistrat Altbekanntes festgestellt, nämlich dass die Aufrüstung der Videoüberwachung durch die Stadtverordnetenversammlung im Jahre 2018 beschlossen wurde oder dass es aus Sicht der Polizei keinen Anlass zur Neubewertung gäbe und diese die Videoübewachung befürworte. Mit keinem Wort geht der Magistrat auf die in der Magistratsanregung geschilderten Missstände aus Sicht der Anwohnenden und Anliegenden ein: Nämlich den in die Wohngebiete hineinwabernden Drogenhandel, die Okkupierung von Durchgängen, Geschäften, Hauseingängen und Hinterhöfen durch Dealer sowie Begleitstraftaten wie Auto- und Briefkastenaufbrüche. Auch ignoriert wird der Wunsch aus der Bevölkerung nach „echten“, ansprechbaren und Schutz gebenden Polizeistreifen.
Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
Begründung:
Die Stellungnahme ST 491 ist einseitig und nicht objektiv, denn der Magistrat benutzt das hochemotional besetzte Thema „Übergriffe auf quere Menschen“, um die Existenz der Videoüberwachung zu begründen. Festzuhalten bleibt hier, dass die Angriffe trotz Videoüberwachung stattfanden und trotz Nachrüstung der Anlage auch weiterhin stattfinden. In der Presse wurde vereinzelt vorgetragen, dass Videoüberwachung zur Aufklärung beiträgt.
Belastbares Zahlenmaterial darüber, wie viele Straftaten sich auf nicht überwachte Bereiche verlagert haben, sowie Aufklärungsquoten und -methoden wurden nicht vorgelegt. Ein zuvor vorgelegtes „Gutachten“ des Polizeipräsidenten zur Videoüberwachung im Allerheiligenviertel strotzte nur so vor Allgemeinfloskeln und subjektiven Beurteilungen.
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Andreas Laeuen | Anträge | Bahnhofsviertel | Innenstadt | Ortsbeirat
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