20.02.24 –
Der Magistrat soll eine wirksame Anweisung an alle städtischen Institutionen und Beteiligungen (exklusiv Flughafen) erstellen, dass die ausführende Instition für das Stadttaubenmanagement der zentrale Ansprechpartner für das Thema Stadttauben ist. Weiterhin soll die Anweisung regeln:
Desweiteren soll der Magistrat das Stadttaubenmanagement mit ausreichend Personal ausstatten.
Begründung:
Wenn das Thema Stadttauben diskutiert wird, dann sind selbst bei einem einfachen Sachverhalt mindestens drei Dezernate betroffen, in der Regel jedoch vier oder mehr Institutionen. Die Abstimmung funktioniert leider gar nicht. Eine Dienststelle muss federführend verantwortlich und zuständig sein, um eine einheitliche Umsetzung gewährleisten zu können.
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