11.04.25 –
Der Magistrat wird gebeten, den Andienungsverkehr der Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe im Abschnitt der Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Moselstraße, dem sogenannten Kaisertor, neu zu regeln und den Lieferverkehr vormittags in der Zeit von 5 – 11 Uhr zu ermöglichen.
Begründung:
Im Zuge der Umwidmung des Kaisertors zur Fußgängerzone sind nicht nur alle PKW-Parkplätze entfallen, sondern auch die Anlieferbereiche. Lieferfahrzeuge müssen weit entfernt abgestellt werden. Derzeit werden einfahrende Fahrzeuge mit einem Bußgeld belegt, was für die Geschäftsleute nachteilig ist.
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Who: StG1 Treffen der Mitglieder der StG1 - diesmal: Wahl der Liste (OBR) für die Kommunalwahl
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