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23.02.19 –
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative beschließen:
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Altglascontainer Fahrgasse 90 wieder an seinem bisherigem Standort aufgestellt wird. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, sicher zu stellen, dass vor Entfernung von Altglassammelbehältern bzw. Neuaufstellungen der Ortsbeirat zu diesen Standortfragen angehört wird.
Symbolbild von Flickr Nutzer onnola ist lizensiert unter CC BY SA 2.0
Begründung:
Der Magistrat führt mit ST 2199 an, dass es Beschwerden seitens der Gaststätte und des Lebensmittelgeschäftes gegeben habe. Dies ist nicht nachvollziehbar. Der Container stand zwar im Bereich der beiden Einrichtungen, hat dort aber in keiner Weise gestört. Sollte Lärm der Grund der Beschwerde gewesen sein, ist anzumerken, dass dem Ortsbeirat Anwohnerbeschwerden zu Lärm aus der Gaststätte vorliegen. Vielmehr ist anzunehmen, dass einer der Betriebe beabsichtigt, eine Außengastronomie zu betreiben und daher eine entsprechende Beschwerde formuliert hat.
Der Magistrat führt weiter an, dass kein alternativer Standort gefunden werden konnte. Da der Container aber eine wichtige Funktion für das Gemeinwohl (Müllvermeidung durch Recycling)
erfüllt und die Bürgerinnen und Bürger der Altstadt ein Recht auf die Möglichkeit der Altglasentsorgung haben (dafür wird an der Supermarktkasse eine Gebühr kassiert), ist der Container an dieser Stelle wieder aufzustellen. Möglichkeiten zur Entsorgung von Altglas sind in der Alt- und Innenstadt ohnehin viel zu wenige vorhanden.
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