02.05.22 –
Der Magistrat wird aufgefordert, in der "Fahrradstraße" Bleidenstraße - Liebfrauenberg - Töngesgasse den mit Kopfsteinpflaster versehenen Fahrbahnbelag im Bereich des Liebfrauenbergs asphaltieren zu lassen und ausreichend breite Markierungen für den Radverkehr anbringen zu lassen. Außerdem sollte auf der asphaltierten Fläche eine für den Fußverkehr ausreichend breite Querungshilfe (Zebrastreifen) angebracht werden.
Begründung:
Regelmäßig kommt es in diesem Abschnitt, der als Zeilumfahrung gedacht ist, zu gefährlichen Begegnungen zwischen Rad- und Autoverkehr. Dies auch deshalb, weil die Straße für den Autoverkehr kaum als Fahrradstraße erkennbar ist. Auf dem Kopfsteinpflaster können Markierungen nicht dauerhaft angebracht werden und es stellt ein zusätzliches Gefahrenpotential dar. Die derzeit auf dem Kopfsteinpflaster eingebrachte Markierung ist das Überbleibsel einer Signalanlage, die im letzten Jahrhundert für wenige Jahre errichtet und dann wieder abgebaut wurde.
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