
18.11.24 –
Der Magistrat wird aufgefordert, Anwohnenden der Altstadt in begründeten Ausnahmefällen das Parken im Parkhaus "Alt-Sachsenhausen" in der Walter-Kolb-Straße im Ortsbezirk 5 zu den gleichen Konditionen wie im Parkhaus am Gericht zu ermöglichen. Diese Regelung soll nur gelten, wenn freie Kapazitäten im Parkhaus Alt-Sachsenhausen vorhanden sind und ausschließlich für diejenigen Anwohnenden, deren Kipp-pfostenparkplatz in der Altstadt kürzlich entfallen ist oder künftig entfallen wird.
Der Magistrat wird aufgefordert, hierfür eine pragmatische und einfach umzusetzende Lösung für den betroffenen Personenkreis zu entwickeln.
Begründung:
Durch den Wegfall von Kipppfostenparkplätzen in der Altstadt verlieren viele Mieterinnen und Mieter ihre langjährigen Parkmöglichkeiten. Zwar wird den Betroffenen in der Regel ein Platz im Parkhaus am Gericht angeboten, jedoch ist dieses für einige Anwohnende ungünstig gelegen. Insbesondere für diejenigen, die ihr Fahrzeug durch die Innenstadt zum Parkhaus am Gericht fahren und dann einen langen Fußweg zurücklegen müssten, ist das Parkhaus "Alt-Sachsenhausen" eine praktikablere Alternative. Es liegt nicht nur verkehrsgünstiger auf dem Weg in die Innenstadt, sondern bietet auch kürzere Wege zu den umliegenden Wohngebieten, was die tägliche Erreichbarkeit deutlich erleichtert.
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