
17.08.25 –
Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Beantragung von Förderanträgen für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen zu Förderweg I und Förderweg II sowie weiteren Programmen folgendes zu prüfen und umzusetzen:
Begründung:
Für einen Antrag zum Förderweg I (Sozialwohnung) und Förderweg II (Mittelstandsprogramm) braucht man jede Menge Dokumente. Sozialbezirksvorstehende und Sozialhelfende leisten hierbei oft nützliche Hilfestellung. Wenn ein Haushalt jedoch ein Einkommen nahe an den Einkommensgrenzen hat, dann ist die Beantragung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, insbesondere wenn das Einkommen zwischen Förderweg I und Förderweg II liegt.
Sehr ärgerlich ist es, wenn man für den Förderweg II den Online-Rechner nutzt, dann aber bei der Antragsbearbeitung eine Ablehnung herauskommt. Dann muss man nochmal den Förderweg I beantragen und hat ca. 2-3 Monate Zeit verloren.
Um dem vorzubeugen, soll der Prozess optimiert werden, so dass bei der Beantragung der Förderwege die bestehenden Förderwege zusammen beantragt werden können. Ebenso soll die Bearbeitung nach Möglichkeit auf dem Online-Rechner basieren und mit diesem identisch sein, um Unschärfen bei den Einkommensgrenzen zu verhindern.
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