15.11.16 –
Der Magistrat wird aufgefordert, den westlichen Gehweg im Bereich der Liegenschaft Schwalbacher Straße 21 bis Lahnstraße mit Pollern gegen illegales Parken absichern zu lassen.
BEGRÜNDUNG:
Der Gehweg wird – obwohl dort das Parken verboten ist – dauerhaft zugeparkt.
Den Nummernschildern nach handelt es sich zumeist um Pendler.
Die Schwalbacher Straße ist eine wichtige Verbindung für die großen Wohngebiete südlich der Kleyerstraße zur Mainzer Landstraße und sollte daher ungehindert passierbar sein.
Insb. dürfen Eltern mit Kinderwagen bzw. Passanten mit Rollstühlen nicht gezwungen werden auf die Fahrbahn auszuweichen
Foto: Andreas Laeuen
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Who: StG1 Treffen der Mitglieder der StG1 - diesmal: Wahl der Liste (OBR) für die Kommunalwahl
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