24.12.19 –
Mitte der 90er Jahre wurde das Stadtbad Mitte an die Hotelkette Hilton verkauft. Diese lies – außer Teilen der Schwimmhalle - alle Gebäudeteile abreißen und ließ auf dem 5.700 m² großem Grundstück ein dreizehnstöckigen Hotelneubau errichten. Teil des Verkaufsvertrages waren Vereinbarungen zur Sicherstellung des Denkmalschutzes und der weiteren öffentlichen Nutzung, die auf 30 Jahre abgeschlossen wurden.

Symbolbild von Flickr-Nutzer Jason Thibault ist lizensiert unter CC BY 2.0
Das Bad muss mindestens an fünf Tagen und insgesamt 45 Stunden in der Woche für jedermann geöffnet werden. Auch darf der Eintritt nur 25 Prozent über den durchschnittlichen Preisen anderer Frankfurter Bäder liegen.
Im Internetangebot der Beteiligten Anbieter („Hilton“ und „Fitness First“) ist kein Hinweis auf eine möglich öffentliche Nutzung zu finden.
Dies vorangestellt, wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Ist die Möglichkeit der öffentlichen Nutzung zu den vorab genannten Zeiten und Preisen weiterhin möglich?
2. In welcher Weise informiert der Magistrat die Öffentlichkeit über dieses das Allgemeinheit zur Verfügung stehende Angebot?
3. In welcher Weise wird das Angebot nach Ablauf der im Vertrag genannten 30 Jahre fortgeführt?
4. Wer ist nach Ablauf der 30 Jahre für die Sicherstellung des Denkmalschutzes zuständig, bzw. wer muss für die Finanzierung aufkommen?
Begründung:
Anfang der 90er Jahre hat der Magistrat nachdem starke Baumängel aufgetreten waren und Sanierungskosten von fast 40 Millionen DM veranschlagt wurden erstmals verkündet, das Bad privatisieren zu wollen. Die prekäre Haushaltslage zwang die Stadt zu einer Reihe von unpopulären Maßnahmen. Es etablierte sich eine Bürgerinitiative, die zusammen mit Sportvereinen eindrücklich protestierte. Das Bad musste 1993 geschlossen werden, da die Betriebssicherheit nicht mehr gewährleistet werden konnte.
Als „Trostpreis“ konnte die damalige Protestbewegung die im Verkaufsvertrag ausgehandelte weitere öffentliche Nutzung verzeichnen. Diese vertraglich vereinbarte Nutzungsmöglichkeit sollte jedoch nicht nur beibehalten und fortgeführt werden, sondern auch einem größerem Teil der Bevölkerung bekannt gemacht werden.
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